Dem Verbraucher steht in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht zu:

  1. bei Verträgen, deren Gegenstand Waren oder Dienstleistungen sind, deren Wert von Schwankungen auf den Finanzmärkten abhängt, auf welche das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist eintreten können, z.B. im Falle von Devisendienstleistungskontrakten, Geldmarktinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren, Beteiligungen an Organismen für gemeinsame Anlagen, Finanzterminkontrakten, einschließlich bargeldbasierten gleichwertigen Instrumenten, Zinsfutures, Zins- und Devisenswaps und Aktienswaps oder einem Aktienindex , Optionen zum Kauf oder Verkauf eines dieser Instrumente, einschließlich bargeldähnlicher Instrumente;
  2. bei Verträgen, deren Gegenstand Waren sind die kundenspezifisch sind und nach den Anweisungen des Kunden hergestellt bzw sein persönlichen Bedürfnisse angepasst wurden und auf Grund der Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet ist, verderblich oder abgelaufen sind;
  3. bei Verträgen zur Lieferung von Audio-, Video- oder Computerprogrammen, wenn der Verbraucher das Sicherheitssiegel geöffnet hat;
  4. bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und zeitweisen Publikationen;
  5. bei Glücksspielverträgen und Lotteriedienstleistungen; 
  6. bei Reise- und Gepäckversicherungsverträgen oder ähnlichen kurzfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.